Sind wir bereit, ein Voucher-System (mit WiFi mit eigener SSID) in Unterkünften zu akzeptieren, um FNMUC zu finanzieren? (Das Thema ist komplexer und daher muss es auch die Fragestellung sein:)
Sind wir bereit, als Verein Verpflichtungen einzugehen und Verträge zu unterschreiben, in denen es um „Voucher“, „Wegerecht“, „Sparten“, „Infrastrukturatlas“ und einen vertraglich geregelten Betrieb von irgendwas geht?
Falls ja, wie garantieren wir anhand unserer offensichtlich knapp bemessenen personellen Ressourccen (im Verein) die Einhaltung solcher Verträge?
Könnten externen Dienstleister einkaufen der die Strecke end2end betreibt (ISP-as-a-service) – Wollen wir als Verein das?
Einfach keinen SLA (Service Level Agreement) abschließen, sondern als „Best Effort“ vom Verein betreiben
Nur wenn genug Leute und längerfristig daran Interesse haben. Aktuell nicht genug Interesse/Feedback.
Wie leisten wir Installation von Hardware nach Stand der Technik; d.h. auch unter Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften (VDE, Blitzschutz, Brandschutz, Bauvorschriften bzgl. Statik/Ballastierung von Masten, Montage von Geräten über Menschen usw.)? Haben wir Freifunker mit entsprechender Qualifikation, die das machen und ihren Kopf hinhalten, bei Schäden haften, die aus unsachgemäßer/fahrlässiger Installation entstehen? Können/sollen/wollen wir das als Verein? Wie finanzieren wir ansonsten eine Montage durch Fremdfirmen?
Nein, wir wollen das nicht.
Wie bei anderen Projekten (bspw. BRK oder Feuerwehr): Der Verein stellt nur Hardware initial (und hilft beim Einrichten). Der Auftraggeber holt sich für Installation einen externen Dienstleister (bspw. Elektriker).
Alle Tätigkeiten im Rahmen des Vereins macht man auf eigene Kappe, nicht im Namen des Vereins FFMuc
FFMuc war nie Betreiber oder Verkäufer
Unser primärer Vereinszweck ist „Erforschung, Anwendung und Verbreitung von kabellosen und kabelgebundenen Netzwerken für die Allgemeinheit (freie Netze),“ Weiterhin fördern wir „ideell, materiell und/oder finanziell den Zugang zur Informationstechnologie für sozial benachteiligte Personen“. Da steht u.a. wir „fördern finanziell“. Einen unfreien Zugang für „sozial benachteiligte“ (sic!) Personen zu schaffen und dafür Geld zu verlangen, ist damit so ziemlich das Gegenteil unseres Vereinszwecks.
Fördern muss nicht heißen, dass es nicht kostenlos ist, sondern, dass es weit unter Marktpreis ist.
Moralisch sehr bedenklich, wenn eine einzelne Personengruppe (H4) ausgeschlossen wird.
Das Geld für H4 kommt genau genommen vom Staat und nicht der Person selbst.
Freie Netze = Netz frei von Barrieren dazu gehören auch monetäre Barrieren
TheGoliath und weiere Freiwillige (wer hat sich gemeldet?) werden helfen eine klare Darstellung / Zusammenstellung inkl. aller Fragestellungen und Diskussionspunkte der aktuell Voucher Situation zusammenzuschreiben. Voraussichtlich am 21.9.22 (siehe
https://chat.ffmuc.net/freifunk/pl/fhfsuqjsh3b79jscyzjcz4xgsy).
Sollen/können Installationen und der Betrieb solcher Systeme also im Namen des Vereins laufen? Wer hält ggf. den Kopf hin und muss daher *vorab* konsultiert werden? Wer darf ggf. im Namen des Vereins mit Vertragspartnern verbindliche Gespräche führen / Verträge schließen? Oder läuft sowas klar vom Verein getrennt, im Namen von Privatpersonen oder anderer Vereine/Firmen?
Der Verein hat bisher nur Hardware hingekippt, wurde jedoch weiterverkauft.
Der Verein stellt SIM Karte(n) aktuell.
Keine Verträge wurden unterschrieben.
Keiner ist im Namen des Vereins aufgetreten
Unter welchen Bedingungen darf der Traffic dann über ffmuc ausgeleitet werden?
Dürfen Personen/Betreiber die Internet für Flüchtlinge bereitstellen und sich finanzieren müssen, Geld verlangen? ← Offene Fragestellung
Generell: Monetäre Ausnahmen vom Verein nur möglich, wenn Betroffene Personengruppe sonst gar kein WLAN bekommt
(Externes) Meshing ist eine harte Anforderung für den Betrieb
derkalle setzt ein etherpad zur Formulierung auf um dies klarzustellen
Wer hat Kontakt zum LRA und wer sind Ansprechpartner vom LRA?