Stellungnahme zur Mindestspeicherung von IP-Adressen bei öffentlichen WLANs
Hintergrund
Der Gesetzentwurf „Gesetz zur Einführung einer Mindestspeicherung von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität – BT-Drs. 20/13748“ verpflichtet Anbieter „öffentlich zugänglicher Internetzugangsdienste“ zur Speicherung der dem Endnutzer zugewiesenen IP-Adresse, Anschlusskennung und Nutzungszeiten für einen Monat.
Ausnahmen für gemeinnützige oder nicht-kommerzielle Anbieter – etwa Freifunk oder kommunale Hotspots – sind nicht vorgesehen.
Laut Koalitionsvertrag soll eine entsprechende Regelung noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden. Das Bundesjustizministerium arbeitet derzeit an einem Referentenentwurf, und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt kündigte Ende August an, dass ein Gesetzesentwurf „in den nächsten Wochen“ vorgelegt werden soll.
Angesichts der aktuellen Entwürfe und politischen Ankündigungen ist davon auszugehen, dass eine gesetzliche Regelung zeitnah auf den Weg gebracht wird. Umso wichtiger ist es, frühzeitig auf die technischen, datenschutzrechtlichen und gesellschaftlichen Probleme hinzuweisen, die insbesondere offene und gemeinnützige WLAN-Strukturen betreffen.
Die geforderte Speicherung setzt voraus, dass einem Nutzer eindeutig eine IP-Adresse zugewiesen und diese Zuordnung protokolliert werden kann.
Bei modernen öffentlichen WLAN-Netzen ist das technisch nur sehr erschwert möglich:
Eine eindeutige, dauerhafte Zuordnung von IP-Adresse zu einem Nutzer/Endgerät ist unter heutigen typischen Betriebsbedingungen kaum möglich.
Die Umsetzung der Speicherpflicht wäre nur über eine verpflichtende Nutzeridentifikation mit personenbezogenen Daten realisierbar. Das würde spontane, niederschwellige WLAN-Nutzung erheblich erschweren.
Betreiber öffentlicher WLANs verfügen bereits heute über Datenschutzkonzepte, Auftragsverarbeitungsverträge und technische Schutzmaßnahmen.
Wenn jedoch personenbezogene Nutzerdaten erhoben und gespeichert werden müssten, wären deutlich strengere Anforderungen zu erfüllen:
Für viele ehrenamtliche, kommunale oder kleinere gewerbliche Betreiber wäre das wirtschaftlich und organisatorisch kaum leistbar.
Die Einführung einer Pflicht zur Erfassung und Speicherung von IP-Adressen würde insbesondere kleinere oder ehrenamtlich betriebene WLAN-Netze unverhältnismäßig treffen.
Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, müssten Betreiber komplexe Logging-, Speicher- und Sicherheitsinfrastrukturen aufbauen, Datenschutzkonzepte erweitern und laufend pflegen. Das verursacht hohe Kosten für Hardware, Betrieb und rechtliche Absicherung – ein Aufwand, den kleinere Initiativen oder kommunale Projekte nicht tragen können.
Die Folge wäre ein Rückgang offener WLAN-Angebote und damit eine Einschränkung digitaler Teilhabe im öffentlichen Raum.
Eine verpflichtende Nutzeridentifikation oder komplexe Anmeldeverfahren würden den barrierefreien Zugang zum Internet im öffentlichen Raum deutlich erschweren.
Offene WLANs sind heute ein wichtiger Bestandteil digitaler Teilhabe, insbesondere für Menschen ohne mobile Datenverträge, für sozial schwächere Gruppen oder für Gäste aus dem Ausland.
Die geplanten Vorgaben würden diese niedrigschwelligen Zugänge faktisch einschränken und damit dem politischen Ziel digitaler Inklusion widersprechen.
Die Bundesanwaltskammer (BRAK) kritisiert in ihrer Stellungnahme Nr. 7/2025 die anlasslose Mindestspeicherung von IP-Adressen als rechtlich und technisch problematisch und weist auf erhebliche Risiken für Datenschutz und Grundrechte hin.
Der eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. warnt in ihrer Pressemitteilung, dass eine pauschale IP-Adressenspeicherung „einen Rückschritt in der Digitalpolitik“ darstelle und nennt insbesondere wirtschaftliche Belastungen für Infrastruktur- und Netzbetreiber sowie Risiken für Datenschutz und Rechtssicherheit.
Die dort genannten Grundrechte-, Betriebs- und Datenschutzrisiken korrespondieren unmittelbar mit den technischen und organisatorischen Herausforderungen öffentlicher WLAN-Anbieter – insbesondere kleinerer Gemeinschaftsnetze wie dem unsrigen.
Freifunk München / Freie Netze München e.V.
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